30. Juni 2021

Faire Besteuerung von Solaranlagen

Der Kanton Bern willigt nach langen Jahren endlich ein, seine Praxis bei der Besteuerung der erneuerbaren Energien zu vereinheitlichen und bestehende Fehlanreize zu korrigieren. Der Fall zeigt, wie tiefgreifend die gesellschaftlichen Strukturen geändert werden müssen, damit die Energiewende gelingt.

Bereits seit vier Jahren war die Besteuerung von Solaranlagen im Kanton Bern ein Thema im kantonalen Parlament. Dazumal wurde die Regierung aufgefordert, die komplexe Materie zu untersuchen und die verschiedenen steuerlichen Situationen zu analysieren, welche sich ergeben, wenn Solaranlagen gebaut werden. Ein entsprechender Vorstoss von Grossrätin Kornelia Hässig wurde einstimmig überwiesen. Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie Bern Solothurn (SSES BESO) hat das Thema mit Verstärkung der AEE Suisse Bern zu einem Schwerpunkt erklärt und konnte so den langen Atem aufbringen, den es brauchte, um eine Verbesserung zu bewirken. Denn bereits vor vier Jahren war klar, dass im steuerlich hohen Umfeld, im Vergleich zu anderen Kantonen, bedeutende Fehlanreize möglich waren: So konnte es geschehen, dass Betreiberinnen von Solaranlagen über die Laufzeit der Anlage in der Summe mehr Steuern bezahlen mussten, als sie mit dem initial gewährten Steuerabzug einsparten. Damit wurde die Nutzung erneuerbarer Energie statt gefördert, bestraft. Eine unhaltbare Situation. Nicht dass der Kanton diese Fehlanreize gewollt hätte, aber die Steuersystematik ist derart komplex, dass auch gut gemeinte Massnahmen ungeahnte Folgen nach sich ziehen können. So war es einzelnen, sachverständigen Personen zu verdanken, dass die Missverhältnisse ans Licht kamen.

 

Fallstrick Eigenmietwert

Das grundlegende Problem der hohen Besteuerung war das Verhältnis des amtlichen Wertes zum Eigenmietwert: Wurde eine Photovoltaikanlage gebaut, erhöhte das den amtlichen Wert bei der nächsten Schätzung. Damit stieg der Eigenmietwert und belastete dementsprechend die Einkommenssteuer. Weil sich die Besteuerung nach der individuellen Situation der jeweiligen Person richtet, mussten die Berechnungen stets situativ gemacht werden. Die SSES BESO hat dazu in aufwändiger Arbeit Beispiele recherchiert, diese ausführlich dokumentiert und einen Steuerrechner daraus erstellt. Darauf aufbauend, konnten Gespräche mit der Berner Steuerverwaltung geführt werden. Die Gespräche dauerten an und die Wochen und Monate zogen ins Land, ohne dass Fortschritte erzielt werden konnten. Die Steuerverwaltung wollte keine weiterführenden Aussagen machen und verwies als Begründung auf ein hängiges Verfahren vor dem Bundesgericht. Das Verfahren betraf eine zentrale Frage und so lange diese Frage nicht geklärt war, waren die Gespräche blockiert. Worum ging es? Eine Einzelperson aus dem Kanton Bern hatte sich gewehrt gegen die Erhöhung des amtlichen Wertes nach dem Einbau einer Aufdach Photovoltaikanlage. Der Fall landete in erster Instanz bei der Steuerrekurskomission. Die Steuerrekurskommisson gab der betroffenen Person Recht. Die Steuerverwaltung war mit dem Entscheid nicht einverstanden und zog den Entscheid weiter an das Berner Verwaltungsgericht als zweite Instanz. Auch diese Instanz gab der Privatperson Recht. Die Steuerverwaltung zog auch hier den Fall weiter bis zum Bundesgericht als dritter und letzter Instanz. Das Bundesgericht entschied dann 2019 dass die Berner Steuerverwaltung über keine rechtliche Grundlage verfügt, um den amtlichen Wert aufgrund dem Bau einer Aufdach-Photovoltaikanlage zu erhöhen. Damit war die gängige Praxis der Steuerverwaltung nicht länger haltbar und musste angepasst werden. Leider passte die Steuerverwaltung aber nur die Handhabung für Aufdachanlagen an und schuf so eine komplizierte Unterscheidung zu Indachanlagen und solarthermischen Anlagen.

 

Parlament will Verbesserung

Nach diesem Umweg über das Bundesgericht veröffentlichte der Berner Regierungsrat im Herbst 2020 den geforderten Bericht. Das waren dreieinhalb Jahre nachdem der Regierungsrat vom Grossen Rat den Auftrag dazu erhalten hatte.

Der Bericht war aus Sicht der SSES BESO jedoch nicht vollständig. Die Auswirkungen von Investitionen bei energetischen Sanierungen wie z.Bsp. den Ersatz einer Ölheizung durch eine Holzheizung wurde nicht ausreichend betrachtet, obwohl der Auftrag dazu in der 2017 eingereichten Motion klar war.

Ausgehend von diesem Bericht hat der Grosse Rat des Kanton Bern die Regierung nun beauftragt, die bestehende Ungleichbehandlung bei Solaranlagen zu beseitigen und die Fehlanreize beim Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien ebenfalls zu beheben.

 

System muss sich der Energiewende anpassen

Auch wenn diese Entwicklung sehr erfreulich ist, war der Weg bis hierhin steinig und sehr aufwändig. Es muss darum davon ausgegangen werden, dass weitere Hürden folgen werden, bis endlich ein zufrieden stellendes Ergebnis erreicht wird.

Dieser Prozess mit all seinen Facetten verbildlicht den grundlegenden Systemwechsel, welche die Energiewende mit sich bringt. Die dezentrale Versorgung und der Einbezug der gesamten Bevölkerung sind Garant für einen nachhaltigen Wandel. Das braucht zwar Zeit, aber dafür schaffen wir ein widerstandsfähiges und erneuerbares Energiesystem.

 

< Zurück