Kanton Bern - Anpassungen Energieförderung
Sofortmassnahmen des Regierungsrates nach Nein zum neuen Energiegesetz

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nach der knappen Niederlage zum neuen Energiegesetz Sofortmassnahmen ergriffen. Die Beiträge für energetische Sanierungen bei welchen die Ölheizung eins zu eins ersetzt wird, werden reduziert. Die frei werdenden Mittel kommen dem Ersatz von Ölheizungen zugute. Der Ersatz einer Öl- oder Elektroheizung wird damit mit mindestens 10'000 CHF gefördert.
Weiter beteiligt sich der Kanton neu an öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektroautos bei Unternehmen.
Ebenfalls wurde ein Prüfungsauftrag durch den Grossen Rat an die Regierung überwiesen, womit der Ersatz einer Ölheizung mit einer Umweltauflage von 4'000 CHF belegt wird.